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Auslands-BAföG

Zur finanziellen Unterstützung ihres Auslandsaufenhaltes können Schüler sich nicht nur um ein Stipendium bewerben: Sie können auch das Auslands-BAföG für Schüler beantragen.

Entgegen weit verbreiteter Annahmen muss das Schüler-BAföG nicht zurückgezahlt werden. Mittlerweile können auch diejenigen Austauschschüler BAföG erhalten, die sich das Austauschjahr zu Hause nicht anrechnen lassen, sondern als zusätzliches Jahr einschieben.

Eine Übersicht über die zuständigen Ämter ist unten aufgeführt, weitere Informationen zum Auslands-BAföG gibt es unter www.das-neue-bafoeg.de/de/441.php.

Region Land Zuständigkeit
Nordamerika USA Studierendenwerk Hamburg
Kanada Studentenwerk Thüringen
Lateinamerika

Argentinien,Brasilien, Chile, Costa Rica, Ecuador, Mexiko, Uruguay, Venezuela

Landesamt für Ausbildungsförderung Bremen
Westeuropa
Belgien Ausbildungsförderung - Fachbereich Schulen, Region Hannover
Dänemark Studentenwerk Schleswig-Holstein
Finnland Studentenwerk Halle
Frankreich Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Amt für Ausbildungsförderung
Niederlande
Ausbildungsförderung - Fachbereich Schulen, Region Hannover
Norwegen Studentenwerk Schleswig-Holstein
Schweden Studentenwerk Rostock
Schweiz Studentenwerk Augsburg
Ost- und Mitteleuropa Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Moldawien, Polen, Rumänien, Russland, Slowakei, Tschechien, Ukraine, Ungarn Studentenwerk Chemnitz-Zwickau
Türkei Bezirksregion Köln
Asien China, Indien, Japan, Mongolei, Südkorea, Thailand Ausbildungsförderung - Fachbereich Schulen, Region Hannover
Pazifik Australien Studentenwerk Marburg
Afrika Ghana, Südafrika Studentenwerk Frankfurt/Oder

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Ganz unbestritten ist aber das Beste an meinem Austauschjahr, dass ich so tiefe Freundschaften knüpfen konnte! Das erst macht aus jedem Tag des Austauschjahres ein einmaliges Erlebnis und aus jedem Besuch in Schweden eine Heimkehr.

Simone Drost
Austauschjahr in Schweden