
Teilstipendien aus dem YFU-Stipendienfonds
Für alle Zielländer
Jedes Jahr vergeben wir bis zu 300 Teilstipendien aus dem YFU-Stipendienfonds, in den ein Anteil des regulären Programmpreises fließt und der außerdem durch Spenden gefüllt wird. Bei der Vergabe richten wir uns nach dem finanziellen Bedarf der Familie – nicht nach Schulzeugnissen. Auch die Höhe des Stipendiums wird individuell anhand des Bedarfs ermittelt.
Wie bewerbe ich mich um ein YFU-Teilstipendium?
Um ein Teilstipendium zu beantragen, musst Du schon in Deiner Bewerbung angeben, welchen Anteil des Kostenbeitrages Deine Familie selbst aufbringen kann.
Du durchläufst nun das normale YFU-Auswahlverfahren, auf das Dein Stipendienantrag übrigens keinen Einfluss hat! Wenn Du von uns eine Zusage für einen Programmplatz bekommst, beginnt das eigentliche Stipendienverfahren: Gemeinsam mit dem Teilnahmevertrag senden wir Dir und Deinen Eltern die Antragsunterlagen zu. In diesen Unterlagen muss Deine Familie den finanziellen Förderbedarf nun begründen und nachweisen.
Der YFU-Stipendienausschuss entscheidet in der Regel im Frühjahr des Abreisejahres über Vergabe und Höhe der Stipendien.
Wie wird die Höhe des Teilstipendiums ermittelt?
Die YFU-Teilstipendien werden in unterschiedlicher Höhe bewilligt – je nachdem wie viele Fördermittel im jeweiligen Jahr zur Verfügung stehen, wie viele Anträge gestellt werden und in welcher Höhe Unterstützung benötigt wird.
Um den finanziellen Bedarf einer Familie zu beurteilen, betrachten wir die regelmäßigen Einkünfte und Ausgaben des Haushalts, in dem der Bewerber lebt. Aus Fairness gegenüber anderen Antragstellern trennen wir die aus unserer Sicht notwendigen Ausgaben (z.B. Steuern, Sozialabgaben, Miete, Pauschalbeträge für Lebenshaltung) von anderen Ausgaben. Ergebnis ist ein theoretisch am Jahresende verfügbares Einkommen, das nach unserem Verständnis in voller Höhe zur Verfügung stehen müsste, um ein Austauschjahr zu finanzieren.
Eine negative Stipendienentscheidung bedeutet nicht unbedingt, dass wir eine Familie nicht für unterstützenswert halten – sondern lediglich, dass es Antragsteller gibt, die uns noch förderungswürdiger erscheinen.
Aufnahme eines YFU-Austauschschülers
Wir freuen uns sehr, wenn Familien einen Austauschschüler von YFU bei sich aufnehmen. Deshalb bevorzugen wir solche Familien bei der Vergabe von Teilstipendien. Selbstverständlich berücksichtigen wir beim Ermitteln des verfügbaren Einkommens auch die Lebenshaltungskosten der zusätzlich im Haushalt lebenden Person.
Zahlungsstreckung
Sollte es nur durch eine Zahlungsstreckung möglich sein, das Austauschjahr zu finanzieren, kann eine individuelle Ratenzahlung mit YFU vereinbart werden.
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