
Wir verpflichten uns zu Transparenz!
17.06.2010: YFU beteiligt sich an der Initiative Transparente Zivilgesellschaft
Welche Informationen muss eine gemeinnützige Organisation offen legen? In Deutschland gibt es dafür keine einheitlichen Regelungen. Wer für das Gemeinwohl tätig wird, sollte unserer Meinung nach der Gemeinschaft aber sagen, welche Ziele die Organisation anstrebt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind.
Zehn zentrale Informationen auf einen Blick
Daher hat YFU die Selbstverpflichtungserklärung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft unterzeichnet und sich damit zur Offenlegung von zehn grundlegenden Informationen über die Organisation auf der YFU-Internetseite verpflichtet. Definiert wurden diese zehn Punkte von Transparency Deutschland e.V. sowie zahlreichen Akteuren aus der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft. Die Punkte beinhalten unter anderem die Satzung, die Namen der wesentlichen Entscheidungsträger sowie Angaben über Mittelherkunft, Mittelverwendung und Personalstruktur.
Die Einhaltung der Regeln wird sowohl durch die interessierte Öffentlichkeit, als auch durch stichprobenartige Prüfungen durch die Mitglieder des Trägerkreises der Initiative gewährleistet. Geplant ist darüber hinaus eine begleitende wissenschaftliche Studie, im Rahmen derer die veröffentlichten Informationen ausgewertet werden. Es soll geprüft werden, in wiefern die Initiative die Transparenz im gemeinnützigen Sektor steigert.
Die in der Selbstverpflichtungserklärung geforderten Informationen über YFU und weitere Angaben über die Initiativee Transparente Zivilgesellschaft finden sich hier.
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