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Häufig gestellte Fragen zu Corona und Austausch

Gerade angesichts der weltweiten Situation der vergangenen Jahre rund um die COVID-19-Pandemie hält YFU Schüleraustauschprogramme für wichtiger denn je. Wo lange Zeit Grenzen geschlossen waren, können Austauschaufenthalte helfen, neue Brücken zu bauen und jungen Menschen wieder Perspektiven in der Welt aufzuzeigen. Durch die jahrzehntelange Erfahrung und die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit seinen internationalen Partnerorganisationen ist YFU eine gute Wahl für das Abenteuer Austausch! Hier beantworten wir alle Fragen rund um das Thema Austausch und Corona.

 

Sind die YFU-Programme immer noch von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen?

Wir freuen uns, dass wir unsere Austauschprogramme wieder normal durchführen können. Nachdem 2020 und 2021 Austausch nur in reduziertem Ausmaß möglich war, herrscht seit 2022 wieder Regelbetrieb. Wie auch hier in Deutschland hat sich natürlich in vielen unserer Gastländer seit Ausbruch der Pandemie eine „neue Normalität“ etabliert. Grundsätzlich ist es wichtig, dass unsere Teilnehmenden ein wenig Flexibilität für ihr Austauscherlebnis mitbringen. So kann es sein, dass einzelne Veranstaltungen oder auch Sprachkurse mittlerweile digital stattfinden.

 

Muss ich geimpft sein, um an einem YFU-Austausch teilnehmen zu können?

Für einige Programme ist die Corona-Impfung Voraussetzung für die Teilnahme (z.B. für die Programme in Kanada West und Central, im USA-Programm - vor allem im Rahmen des PPP, in Australien und Chile). Grundsätzlich empfehlen wir allen unseren Teilnehmenden dringend, sich vor der Abreise vollständig gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Wir erleben, dass der Impfstatus immer noch Einfluss auf die Gastfamilien- und Schulsuche sowie den Alltag im jeweiligen Gastland haben kann. Ungeimpfte Teilnehmende müssen daher damit rechnen, dass ihre Platzierung mehr Zeit als gewöhnlich in Anspruch nimmt.

Mehr zum Thema Impfung für die einzelnen Gastländer gibt es hier.

 

Auf welcher Basis entscheidet YFU, ob ein Austausch wie geplant durchgeführt werden kann?

Die Gesundheitsversorgung und Sicherheit unserer Teilnehmenden stehen bei YFU an erster Stelle. Wir beobachten und bewerten die Lage in den einzelnen Ländern immer wieder neu in enger Absprache mit unseren Partnerorganisationen vor Ort. Ein Richtwert dabei sind beispielsweise die Empfehlungen des Auswärtigen Amts oder auch behördliche Rahmenbedingungen wie Einreisebestimmungen des jeweiligen Gastlandes oder Möglichkeiten der Visa-Beantragung. Sollten wir die Gesundheitsversorgung oder Sicherheit unserer Teilnehmenden als nicht gewährleistet ansehen oder sollte Anderes dem Austausch maßgeblich entgegenstehen, würden wir das entsprechende Programm nicht durchführen.

 

Gibt es noch Änderungen in der Bewerbungs- und Vorbereitungsphase?

Unsere Kennenlerngespräche finden seit Beginn der Pandemie vor allem digital in Form von Gruppen- und teilweise auch Einzelgesprächen statt. In einigen Fällen bieten wir mittlerweile jedoch auch wieder Gespräche in Präsenz an. Informationen dazu, ob das Kennenlernen in Präsenz oder digital geplant wird, geben wir mit der Einladung nach Bewerbungseingang. Die Vorbereitungsangebote für die ersten von der Pandemie betroffenen Jahrgänge wurden ebenfalls hauptsächlich digital durchgeführt. Mittlerweile konnten wir unser Vorbereitungsseminar jedoch wieder in Präsenz anbieten und planen auch künftig dahingehend. Generell besteht unsere Vorbereitung sowohl aus umfassenden persönlichen als auch digitalen Angeboten. Sollten einzelne Präsenzveranstaltungen nicht stattfinden können, bieten wir digitale Alternativen an.

 

Welche Änderungen können sich für den Start in das Austauschprogramm ergeben?

Wir behalten die Einreisebedingungen in unseren Gastländern im Blick und werden zu gegebener Zeit über die Modalitäten und etwaige Besonderheiten informieren. In einigen Ländern wird für die Einreise noch ein aktueller, negativer Covid-Test verlangt. Auch kann für Ungeimpfte in Einzelfällen nach der Einreise eine mehrtägige Quarantäne notwendig sein, die je nach Auflage des Gastlandes entweder in der Gastfamilie oder in einem Hotel verbracht werden muss. Die Kosten für eine eventuelle Hotel-Quarantäne können unterschiedlich hoch ausfallen und sind nicht in unserem Programmpreis enthalten.

 

Welche Rücktrittsgebühren fallen an, falls eine Teilnahme wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie (oder aus anderen Gründen) doch nicht gewünscht oder möglich ist?

Als Veranstalter von Jugendaustauschprogrammen unterliegt YFU dem Reiserecht. Sollte YFU aufgrund der Auswirkungen der Pandemie oder anderer übergeordneter Gründe das Programm vor Abreise absagen müssen, erhalten Teilnehmende den kompletten Programmbeitrag zurückerstattet. Bei einem Rücktritt vom Teilnahmevertrag durch die Teilnehmenden fallen – je nach Zeitpunkt – unterschiedlich hohe (vertraglich in §13 (2) festgelegte) Rücktrittsgebühren an, da bereits viele Kosten vor Abreise entstehen. Dies gilt unabhängig davon, aus welchem Grund der Rücktritt erfolgt. Sollte wider Erwarten eine Abreise in einzelne Länder zum geplanten Zeitpunkt nicht möglich sein, prüft YFU unter Berücksichtigung der weltweiten Lage, ob ein anderes Land oder ein anderer Abreisetermin angeboten werden können.

 

Deckt die durch YFU abgeschlossene Versicherung auch die Behandlung einer Corona-Erkrankung?

Dort, wo YFU im Namen seiner Teilnehmenden eine Krankenversicherung für sie abschließt, ist die Behandlung einer Corona-Infektion abgedeckt. Wenn für das Gastland keine Versicherung durch YFU abgeschlossen wurde, muss der eigene Versicherungsschutz entsprechend dahingehend geprüft werden. Für alle außereuropäischen Länder sowie Finnland, Großbritannien, Moldawien, Norwegen und die Türkei ist ein Versicherungspaket vom Programmpreis umfasst.