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Austauschschülerin mit Gastfamilie

Schule, Ämter und Versicherung

YFU unterstützt Sie bei allen Behördengängen

 

Egal ob bei Formalitäten in der Schule, bei Versicherungen oder sonstigen Behörden - YFU unterstützt Sie und steht Ihnen bei allen Fragen zur Seite.

 

Schule

Alle YFU-Austauschschüler*innen müssen während des Austauschjahres eine allgemeinbildende Schule besuchen. Meist ist dies ein Gymnasium oder die Oberstufe einer Gesamtschule, aber auch der Besuch einer Realschule ist in vielen Fällen ebenso möglich wie die Anmeldung an einer Privatschule. Letzteres muss aber im Einzelfall geklärt werden.

Als Gastfamilie schlagen Sie uns eine Schule für Ihr Gastkind vor. Die Entscheidung über die Aufnahme an der Schule und die Jahrgangsstufe für die Austauschschüler*innen trifft die Schulleitung. Die offizielle Anmeldung an der Schule mit allen notwendigen Dokumenten übernehmen die Mitarbeitenden in der YFU-Geschäftsstelle.



Behörden

Die Jugendlichen müssen direkt nach ihrer Ankunft beim Einwohnermeldeamt angemeldet werden. Neben dieser Anmeldung benötigen sie eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Jahr. Die Aufenthaltsgenehmigung muss innerhalb der ersten drei Monate nach der Ankunft in Deutschland beantragt werden und wird in der Regel problemlos erteilt. Alle erforderlichen Bescheinigungen erhalten die Gastfamilien rechtzeitig zusammen mit weiteren Unterlagen von YFU.

 

Versicherung

Wir garantieren, dass alle Teilnehmer*innen über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Es handelt sich dabei entweder um eine von YFU abgeschlossene Gruppenversicherung oder um eine Versicherung der leiblichen Eltern im Heimatland.