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FAQ – Was du zum erweiterten Führungszeugnis (eFZ) bei YFU wissen musst 

 

Stand: 09.04.2024

 

 

Allgemeine Informationen

 

Wer soll das erweiterte Führungszeugnis vorlegen?

Seit dem 1. Dezember 2023 ist die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses für die aktive ehrenamtliche Mitarbeit bei YFU verpflichtend.

 

Das erweiterte Führungszeugnis ersetzt nicht die Selbstverpflichtung!

Das eFZ ist als weiteres Werkzeug unseres Präventionskonzepts zu verstehen und daher als Ergänzung zur Selbstverpflichtungserklärung gedacht, denn sie wirken jeweils auf unterschiedliche Weise präventiv.

 

Was ist das erweiterte Führungszeugnis?

Das erweiterte Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister. Es gibt u.a. Auskunft über Verurteilungen aufgrund von Sexualstraftaten oder -delikten sowie über die für den Schutz von Kindern und Jugendlichen besonders relevanten Straftatbestände nach § 72a SGB VIII StGB. Weitere Informationen findest du in den FAQ auf der Seite des Bundesamtes für Justiz. So sieht’s aus.

 

Meine Familie war/ist Gastfamilie und in diesem Rahmen habe ich bereits ein eFZ vorgelegt.

Gilt mein eFZ noch?

Wenn du als Gastelternteil oder Gastgeschwister innerhalb der letzten 5 Jahre ein eFZ bei uns vorgelegt hast, dann ist dieses noch gültig. In diesem Fall wende dich mit der Bitte um Überprüfung unter führungszeugnis@yfu.de an uns. Wenn die Einsicht auf der Gastfamilien-Seite im Intranet vermerkt wurde und nachvollziehbar ist, dann kann dies in dein persönliches Intranet-Profil übertragen werden.

Bitte beachte, dass es vor der Übertragung in dein Profil nicht möglich ist, dir eine automatische Erinnerung vor Ablauf deines eFZ zu senden.

 

Was passiert, wenn ich das eFZ nicht vorgelegt habe?

Sobald die Vorlage des eFZ verpflichtend ist, ist man bis zur Vorlage von der ehrenamtlichen Mitarbeit bei YFU ausgeschlossen.

 

 

Antragstellung

 

Kostet mich das was?

NEIN! Für ehrenamtlich Engagierte ist die Beantragung des eFZ kostenfrei, wenn sie aufgrund ihrer Tätigkeit von der gemeinnützigen Einrichtung dazu aufgefordert werden. Eine entsprechende Aufforderung zur Vorlage bei der Behörde stellen wir dir aus, wenn du uns an fuehrungszeugnis@yfu.de (Betreff: Aufforderung zur Vorlage) schreibst. Du findest die Aufforderung auch im Downloadbereich des Intranets.

 

Was mache ich, falls die Behörde die Aufforderung zur kostenfreien Beantragung nicht akzeptiert?

Mit dem Vorlegen unserer Aufforderung sollen dir keine Kosten für die Ausstellung eines eFZ entstehen. Sollte die Behörde unsere Aufforderung beanstanden, dann nimm bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Bei bereits entstandenen Kosten prüfen wir, ob wir sie im Einzelfall erstatten können.

 

Wie und Wo kann ich das eFZ beantragen?

Ein erweitertes Führungszeugnis kann auf zwei verschiedenen Wegen beantragt werden: Entweder persönlich bei der örtlichen Meldebehörde (z. B. im Rathaus, Gemeindeamt, Bürgerbüro) oder über das amtliche Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ). Für die digitale Beantragung benötigst du die Online-Ausweisfunktion. Neben dem Upload unserer Aufforderung, muss bei der Online-Beantragung zusätzlich eine Erklärung Eides statt zur Richtigkeit deiner Angaben abgegeben werden. Wenn du Fragen dazu hast, melde dich unter fuehrungszeugnis@yfu.de.  

Bitte bedenke, dass es, je nach Arbeitsaufkommen bei der ausstellenden Behörde, auch mal 1-2 Monate bis zur Ausstellung dauern kann. Unserer Erfahrung nach ist es schwer einschätzbar, auf welchem Wege (Online-Antrag oder persönliches Vorsprechen bei der örtlichen Meldebehörde) man das eFZ schneller ausgestellt bekommt. 

 

Ich wohne im Ausland. Was lege ich vor?

Wenn du deinen ständigen Wohnsitz im Ausland hast, dann ist für uns auch die Einsicht in ein erweitertes Führungszeugnis des jeweiligen Landes relevant. In dem Fall erkundige dich bitte selbstständig bei der entsprechenden Behörde im Ausland, wie du es beantragen kannst. Sollten dir Kosten entstehen, dann informiere uns bitte vor der Antragsstellung darüber.

 

 

Vorlage

 

Bitte beachte, dass das eFZ zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate sein darf!

 

Wie kann ich das eFZ vorlegen?

 

Digitale Vorlage

Du kannst uns bis Ende April 2024 dein eFZ zum einen in der Führungszeugnis-Videosprechstunde vorlegen. Dafür benötigst du ein M365-Konto von YFU. Zum anderen kannst du uns dein eFZ als persönlichen Download im Intranet an Julia Kastner (kastner@yfu.de) oder Janine Germer (germer@yfu.de) hochladen und vorlegen. Dort wird es sicher übermittelt und direkt nach der Einsicht aus dem persönlichen Download-Bereich gelöscht. Vergiss nicht den Empfänger hinzuzufügen und anschließend auf Speichern zu klicken. Sonst kommt es nicht bei uns an.  

 

Eine Übermittlung per E-Mail ist aus Gründen der DSGVO keine Option, die wir von uns aus anbieten dürfen.

 

Vorlage per Post

Du kannst uns dein eFZ auch postalisch vorlegen, indem du es an die Adresse der Geschäftsstelle sendest. Bitte teile uns mit, wenn du es zurückgeschickt haben möchtest. Andernfalls werden wir es nach der Einsicht vernichten. Die Rücksendung kann sich je nach Postaufkommen verzögern.

 

oder: du besuchst unser Team Ehrenamt in der Geschäftsstelle und legst es ihnen persönlich vor. 

 

Sollte keine der Möglichkeiten für dich in Frage kommen, melde dich unter fuehrungszeugnis@yfu.de.

 

Was mache ich, wenn ich das eFZ bereits beantragt, aber nicht rechtzeitig vorliegen habe?

Für den Fall, dass du dein eFZ bereits beantragt hast, es jedoch nicht rechtzeitig vor deinem ehrenamtlichen Einsatz ausgestellt wird, um es vorzulegen, füllst du VOR dem Einsatz eine Zusatzerklärung zur Selbstverpflichtungserklärung aus. Diese reichst du möglichst vor, aber spätestens am ersten Tag des Einsatzes zusammen mit einer elektronisch oder schriftlich erhaltenen Bestätigung über die Antragstellung unter fuehrungszeugnis@yfu.de ein. Dein eFZ legst du uns unaufgefordert sofort nach Erhalt vor.

 

Wie oft muss ein eFZ vorgelegt werden?

Nach fünf Jahren ist das eFZ erneut vorzulegen. Wir werden dich rechtzeitig vor Ablauf deines Führungszeugnisses darüber informieren.

 

Welche Daten werden gespeichert?

Es werden lediglich das Datum der Ausstellung und der Einsicht gespeichert. Eingegangene Führungszeugnisse, egal ob digital oder per Post, werden nach Einsicht unverzüglich gelöscht oder vernichtet.

 

Wo kann ich selbst die Einsicht in mein eFZ nachvollziehen?

In deinem Intranet-Profil kannst du selbst sehen, ob du bereits ein Führungszeugnis vorgelegt hast und wie lange es gültig ist. Das angezeigte Datum entspricht dem Ausstellungsdatum deines eFZ.

 

 

 

Hast du weitere Fragen?

Mit weiteren Fragen kannst du dich unter fuehrungszeugnis@yfu.de an uns wenden.