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Der richtige Zeitpunkt

Wie passt ein Schüleraustausch in die Schullaufbahn?

 

Schüler*innen, die 13 Jahre bis zum Abitur haben, können sich wie bisher das Austauschjahr in Absprache mit der Schule in der 11. Klasse anerkennen lassen oder ein Schuljahr im Ausland zwischen der 11. und 12. Klasse ohne Anerkennung einschieben.

 

Für Jugendliche, die 12 Jahre bis zum Abitur haben, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Diese hängen zum einen von den persönlichen Leistungen und individuellen Zielen dder Jugendlichen ab. Zum anderen spielen auch die unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer eine Rolle. Allgemein gilt jedoch: Egal zu welchem Zeitpunkt, ein Austauschjahr ist immer ein Gewinn!  

  • Jugendliche können nach der 9. Klasse ins Ausland gehen und sich ihr Austauschjahr, das sie in der 10. Klasse verbringen, in Deutschland anerkennen lassen.
  • Jugendliche können ein Austauschjahr auch – als zusätzliches Schuljahr im Ausland – zwischen der 10. und der 11. Klasse einschieben. Sie verzichten damit auf eine Anerkennung der im Ausland erbrachten Schulleistungen.
  • Laut einer Pressemitteilung der Kultusministerkonferenz zu ihrem Beschluss vom Juni 2006 (siehe unten) soll es auf lange Sicht auch möglich werden, sich ein Austauschjahr in der 11. Klasse bei 12 Jahren zum Abitur anerkennen zu lassen. Achtung: Diese Möglichkeit hat bislang leider noch kein Bundesland umgesetzt. 
Austauschjahr während der 10. Klasse

Schon nach der 9. Klasse ins Ausland, mit Anerkennung


Information: 

Bereits in der 8. und 9. Klasse

 

Bewerbung:

Ende der 8./Anfang der 9. Klasse

 

Abreise:

Nach der 9. Klasse

 

Anerkennung:

Anerkennung möglich, individuelle Absprache mit der eigenen Schule erforderlich

 

Nach der Rückkehr:

11. und 12. Klasse in Deutschland

Eingeschobenes Jahr zwischen der 10. und 11. Klasse

Nach der 10. Klasse ins Ausland, ohne Anerkennung

 

Information: 

In der 9. und 10. Klasse

 

Bewerbung:

Ende der 9./Anfang der 10. Klasse

 

Abreise:

Nach der 10. Klasse

 

Anerkennung:

Verzicht auf Anerkennung

 

Nach der Rückkehr:

11. und 12. Klasse in Deutschland

Austauschjahr während der 11. Klasse

Nach der 10. Klasse ins Ausland, mit Anerkennung für das Abitur 

– BISHER LEIDER IN KEINEM BUNDESLAND MÖGLICH!

 

Information: 

In der 9. und 10. Klasse

 

Bewerbung:

Ende der 9./ Anfang der 10. Klasse

 

Abreise:

Nach der 10. Klasse

 

Anerkennung:

Anerkennung für das Abitur gemäß den Regelungen des Bundeslandes möglich, individuelle Absprache mit der eigenen Schule erforderlich, evtl. Rückgriff auf Leistungen der 10. Klasse

 

Nach der Rückkehr:

12. Klasse in Deutschland

 

Gründe für einen langfristigen Auslandsaufenthalt

 

Da in den meisten Ländern das Leben in Jahreszyklen organisiert ist, bekommen Austauschschüler*innen, die ein ganzes Jahr dort leben, einen tieferen Einblick in die Kultur als Schüler*innen, die nur an einem kurzen Austauschprogramm teilnehmen. Viele unserer Ehemaligen erzählen, dass sie erst in der zweiten Hälfte ihres Austauschjahres das Gefühl hatten, „richtig angekommen" zu sein. Erst nach ein paar Monaten geht es nicht mehr um das Einleben, sondern darum, sich wohlzufühlen und den neuen Alltag zu genießen.

 

Ein Schuljahr im Ausland zu verbringen bedeutet: 

  • Voll und ganz in die Kultur des Landes eintauchen
  • Ein echtes Mitglied der Gastfamilie werden
  • Eine Fremdsprache fließend sprechen lernen
  • Möglichst viele Feste, Feiertage und Traditionen erleben
  • Lebenslange Freundschaften aufbauen
  • Ein zweites Zuhause finden

 

Ein Jahr im Ausland im Alter zwischen 15 und 18 Jahren bietet zudem Erfahrungen, die ein Auslandsaufenthalt nach der Schulzeit – etwa als Au-Pair oder im Studium – nicht möglich macht: 

  • In der Zeit des Erwachsenwerdens die eigene Persönlichkeit entwickeln
  • Mit der nötigen Reife und gleichzeitig mit genügend Offenheit eine andere Kultur entdecken
  • Selbstständig werden und trotzdem nach Hause zurückkommen
  • Flexibel genug sein, um sich vollständig in eine Gastfamilie zu integrieren
  • Ein anderes Schulsystem miterleben
  • Gleichaltrige im Schul- und Klassenverband kennen lernen

 

Regelungen der Bundesländer

 

In den einzelnen Bundesländern wurden zum Teil unterschiedliche Regelungen zur Anerkennung von Auslandsschuljahren getroffen. Eine Übersicht über die einzelnen Regelungen bietet unser Dachverband, der Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustauschorganisationen (AJA), unter www.aja-org.de/richtlinien-bundeslaender.

  

Hintergrund: KMK-Beschluss

 

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat sich im Juni 2006 geeinigt, die Mobilität von Jugendlichen in ganz Europa und der weiteren Welt zu erhöhen. Egal, ob Jugendliche innerhalb Deutschlands oder Europas umziehen, oder ob sie ein Schuljahr im Ausland verbringen, die Schulleistungen sollen in die Oberstufe eingebracht werden können. Die Vereinbarung musste in den Bundesländern bis spätestens 2011 umgesetzt sein.