YFU bietet einen Gesamtpreis, in dem bereits alle zentralen Leistungen für dein Auslandsjahr enthalten sind - unter anderem Reise, Versicherung und Seminare. Als gemeinnützige Organisation erwirtschaften wir mit diesem Beitrag keinen finanziellen Gewinn. Der Programmpreis ist vielmehr so kalkuliert, dass wir damit alle durch deinen Schüleraustausch anfallenden Kosten decken können. Lies hier genauer nach, welche Leistungen im Programmpreis enthalten sind. Lade dir außerdem gern ein Musterexemplar unseresVertrags herunter.
Falls deine Familie nicht den vollen Programmpreis zahlen kann, kannst du eines unserer jährlich rund 300 Stipendien beantragen.
Kanada East (englischsprachig oder französischsprachig)
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14.490 €
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19.990 €
SPECIAL OFFER: Kanada East (englischsprachig oder französischsprachig)*
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18.990 €*
Kanada Central (englischsprachig)
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15.990 €
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23.490 €
Kanada West (englischsprachig)
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19.490 €
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29.990 €
Australien
2 Terms / 6 Monate
3 Terms / 9 Monate
4 Terms / 12 Monate
Australien
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15.990 €
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18.990 €
Australien (Südaustralien)
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16.890 €
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21.790 €
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26.690 €
AUSTAUSCH PLUS
AUSTAUSCH-HALBJAHR / 2 Terms
AUSTAUSCHJAHR / 3 Terms
AUSTAUSCHJAHR / 4 Terms
UngarnPLUS Musik
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6.990 €
TschechienPLUS Musik
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7.990 €
EstlandPLUS Film & Medien, Informatik, Kunst, Musik, Natur & Umwelt oder Theater
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9.490 €
AustralienPLUS Wassersport, Meereskunde, Outdoor Education oder Agrarwirtschaft (in Südaustralien)
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16.890 €
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21.790 €
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26.690 €
*Teilnehmende am Kanada East Jahresprogramm, deren Familien zum Zeitpunkt des Austauschs selbst Gastfamilie werden und eine*n Austauschschüler*in aufnehmen, zahlen einen um 1.000 Euro reduzierten Programmpreis von 18.990 Euro.
Leistungen
Was ist im Programmpreis enthalten?
YFU bietet einen Gesamtpreis, in dem bereits alle zentralen Leistungen für deinen Schüleraustausch enthalten sind. Als gemeinnützige Organisation erwirtschaften wir mit diesem Beitrag keinen Gewinn, sondern decken lediglich die Kosten, die durch die Programme entstehen.
Ein besonders umfangreiches Versicherungspaket, bestehend aus Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung (in der Regel nicht für europäische Länder, da hier meist der eigene Versicherungsschutz ausreicht)
Für Südaustralien und Kanada (alle Programme): Schulgebühren (In allen anderen Ländern fallen für unsere Teilnehmenden keine Schulgebühren an.)
Für Costa Rica, Großbritannien, Irland, Kanada und Südaustralien: Haushaltskostenzuschuss für die Gastfamilien (In allen anderen Ländern erfolgt die Aufnahme unentgeltlich.)
Für USA und Australien: Englisch-Test während der Bewerbungsphase
Deine Gastfamilie verpflichtet sich, dir täglich drei Mahlzeiten pro Tag und ein eigenes Bett zur Verfügung zu stellen.
Enthaltene Versicherungen
Austausch außerhalb Europas
Bei einem Austauschprogramm in Nordamerika, Lateinamerika, Asien, Australien und Afrika schließt YFU für alle Teilnehmer eine Auslandsreise-Krankenversicherung sowie eine Unfall- und Haftpflichtversicherung ab. Das gesamte Versicherungspaket ist im Programmbeitrag enthalten.
Austausch innerhalb Europas
Beim Austausch in ein europäisches Land ist die Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung nicht im Programmbeitrag enthalten, da der in Deutschland bestehende Versicherungsschutz im Regelfall ausreicht. Eine Ausnahme stellen hier Großbritannien, Finnland und Moldawien dar, für die ein Versicherungsschutz im YFU-Programmbeitrag enthalten ist.
Weitere und aktuelle Informationen zum Thema Sozialversicherungsabkommen gibt die DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland) unter http://www.dvka.de.
Zusätzliche Versicherungen
Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist für ein Schüleraustauschprogramm nicht sinnvoll – bei einer Erkrankung am Reisetag wird die Abreise nicht gestrichen, sondern lediglich verschoben. Eine zusätzliche Reisegepäckversicherung empfehlen wir nur dann, wenn wertvolle Gegenstände – beispielsweise Laptops, Musikinstrumente oder Schmuck – befördert werden. Während des Linienflugs ist das eingecheckte Gepäck über die jeweilige Fluggesellschaft versichert.
All unsere ehrenamtlich Mitarbeitenden leisten ihre Arbeit ohne Bezahlung. Trotzdem fallen Kosten an: So werden die Ehrenamtlichen für ihre Arbeit vorab umfassend geschult und bekommen sämtliche Auslagen für ihren Einsatz bei YFU (zum Beispiel Fahrtkosten) selbstverständlich erstattet. Natürlich müssen außerdem auch für ehrenamtlich geleitete Seminare Räume gemietet und die Logistik koordiniert werden. Auch solche Kosten werden mit dem Programmbeitrag abgedeckt.
Unser Ziel ist es, einen Gesamtpreis anzugeben, der möglichst alle Kosten abdeckt, die für das Auslandsjahr anfallen. Einige Kosten variieren jedoch aus verschiedenen Gründen und sind daher nicht in unserem Preis enthalten.
Nicht im Programmpreis enthalten sind:
Visum und Aufenthaltsgenehmigung (wenn nötig)
Nur für das USA-Programm: SEVIS-Gebühren (derzeit 220 US-Dollar)
Eventuell anfallende Impfungen und Arztbesuche im Vorfeld des Austauschjahres
Fahrten zu Vor- und Nachbereitungsseminar
Eventuell anfallende Kosten in Verbindung mit dem Schulbesuch (z. B. Schulbücher, -uniform, -essen, Fahrtkosten zur Schule)
Teilnahme an Klassenfahrten oder anderen Reisen im Gastland
Taschengeld
Faire Rücktrittsbedingungen
Neben dem transparenten Programmpreis zeichnet sich YFU auch durch besonders faire Rücktrittsbedingungen aus. Denn niemand soll „gezwungen“ werden, ins Austauschjahr zu gehen, wenn er*sie nicht mehr davon überzeugt ist. Sollte ein beantragtes Stipendium nicht gewährt werden, besteht grundsätzlich sogar die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen kostenfrei zurückzutreten. Details zu den Rücktrittsbedingungen stehen im Mustervertrag (siehe unten).
[Zusatzinfo zur COVID-19-Pandemie: Sollten wir das Programm aufgrund der Pandemie absagen müssen, so ist der Programmrücktritt selbstverständlich kostenfrei.]
Vergleich mit anderen Anbietern
Beim Kostenvergleich mit anderen Austauschorganisationen empfehlen wir, vor allem auf folgende Punkte zu achten:
Welche Leistungen sind im Programmpreis enthalten? So sind bei einigen Organisationen beispielsweise Flug und Versicherung noch nicht im regulären Programmpreis inbegriffen.
Wie umfangreich sind die einzelnen Leistungen? Wie lang dauern zum Beispiel Vor- und Nachbereitung?
Für welches Programmjahr gelten die Preise?
Welche Rücktrittsbedingungen gibt es?
Bei allen Fragen rund um unsere Leistungen und unseren Vertrag stehen wir natürlich gern persönlich zur Verfügung.
Teilnahmevertrag
Für den YFU-Schüleraustausch
YFU legt Wert auf Transparenz. Deshalb machen wir nicht nur öffentlich, wie sich der Programmpreis zusammensetzt, sondern bieten auch ein Ansichtsexemplar des Teilnahmevertrags zum Herunterladen an. Der YFU-Vertrag zeichnet sich im Vergleich zu den Konditionen anderer Anbieter unter anderem durch faire Rücktrittsbedingungen sowie die Tatsache aus, dass alle wesentlichen Leistungen im Programmpreis enthalten sind. YFU fordert alle Interessierten ausdrücklich dazu auf, sich unseren Vertrag und unsere Geschäftsbedingungen genau anzuschauen und mit anderen Anbietern zu vergleichen. Die Musterverträge gelten für das Programmjahr 2024/25.
YFU ermutigt alle motivierten Jugendlichen, sich für die Teilnahme am Austauschprogramm zu entscheiden – unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Familien. Denn für ein (halbes) Schuljahr im Ausland gibt es gute Fördermöglichkeiten, vor allem für Jugendliche, deren Familien sich den Austausch allein nicht leisten könnten (z.B. Stipendien und Auslands-BAföG für Schüler*innen). Alle wichtigen Informationen zu diesen Möglichkeiten haben wir auf dieser Seite zusammengestellt. Zusätzlich gibt es hier Beispielrechnungen, wie eine Finanzierung für das Austauschprogramm aussehen kann.
Stipendien von YFU
YFU vergibt als gemeinnützige Organisation jährlich rund 300 meist einkommensabhängige Stipendien im Gesamtwert von über einer Million Euro. Ein großer Teil dieser Stipendien sind Teilstipendien aus unserem eigenen Stipendienfonds. Die YFU-Teilstipendien können von allen YFU-Teilnehmer*innen und für alle unsere Gastländer beantragt werden. Sie werden nach der finanziellen Situation der Familie vergeben – nicht nach Schulnoten oder anderen Leistungen.
Teilstipendien aus dem YFU-Stipendienfonds
Für alle Zielländer Jedes Jahr vergeben wir Teilstipendien aus dem YFU-Stipendienfonds, die von all unseren Teilnehmer*innen und für alle YFU-Gastländer beantragt werden können.* In den Stipendienfonds fließt zum einen jeweils ein kleiner Anteil des regulären Programmbeitrags, zum anderen wird er durch Spenden gefüllt. Bei der Vergabe der YFU-Teilstipendien richten wir uns ausschließlich nach dem finanziellen Bedarf der Familie – nicht nach Schulnoten. Die Höhe des Stipendiums wird individuell anhand des Bedarfs ermittelt. Zu beachten ist, dass ein höherer Programmpreis grundsätzlich kein höheres Stipendium rechtfertigt, da eine wertvolle Austauscherfahrung unabhängig vom Programmland möglich ist.
*Für das Austauschprogramm in Australien und Kanada vergeben wir aufgrund der hohen Kosten nur in Ausnahmefällen Stipendien. Diese decken in der Regel nur einen geringen Anteil des Programmpreises ab. Allen, die eine höhere finanzielle Unterstützung benötigen, empfehlen wir, auch über andere Zielländer nachzudenken. Wir sind davon überzeugt, dass ein Austausch überall auf der Welt eine wertvolle und bereichernde Erfahrung ist. Die Wahl des Gastlandes ist daher nicht ausschlaggebend für die positiven Erfahrungen, die unsere Austauschprogramme ermöglichen. Auf unserer Website und unserem Instagram-Kanal finden sich zahlreiche Berichte von Austauschschüler*innen, die einen Einblick in das Leben in verschiedenen Gastländern geben.
Wie bewerbe ich mich um ein YFU-Teilstipendium?
Um ein Teilstipendium zu beantragen, musst du schon in deiner Bewerbung angeben, welchen Anteil des Programmpreises deine Familie selbst aufbringen kann. Du durchläufst dann das normale YFU-Bewerbungsverfahren. Wenn du einen Programmplatz erhalten und angenommen hast, beginnt das eigentliche Stipendienverfahren: Du und deine Eltern erhalten die Antragsformulare für ein YFU-Teilstipendium. Nachdem ihr uns die ausgefüllten Anträge zurückgeschickt habt, erfolgt die Bearbeitung in der Regel innerhalb von zwei Monaten. Sobald der Stipendienausschuss eine Entscheidung gefällt hat, erhaltet ihr einen schriftlichen Stipendienbescheid. Bei zusätzlichen Anträgen auf Sonderstipendien, die von externen Stipendiengebern abhängen, können sich die Entscheidungen in Einzelfällen allerdings bis Mai des Abreisejahres hinziehen.
Sollte das Stipendium nicht in der beantragten Höhe bewilligt werden, besteht die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Stipendienbescheids kostenfrei vom Vertrag zurück zu treten - sofern das jährliche Brutto-Familieneinkommen 90.000 Euro nicht überschreitet.
Wie wird die Höhe des Teilstipendiums ermittelt?
Die YFU-Teilstipendien werden in ganz unterschiedlicher Höhe bewilligt – von einigen hundert bis zu mehreren tausend Euro. Der wichtigste Faktor ist dabei die individuelle finanzielle Situation der Familie, die wir in unseren Antragsformularen abfragen. Wir berücksichtigen auch, ob du Auslands-BAföG für Schüler*innen oder andere zusätzliche Förderungen erhältst. Hier kannst du sehen, wie hoch die Stipendien in den letzten Jahren durchschnittlich ausgefallen sind. Natürlich versuchen wir, die vorhandenen Fördermittel möglichst gerecht aufzuteilen und jedes Jahr möglichst viele Jugendliche zu unterstützen. Deshalb gehen wir davon aus, dass jede Familie im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch selbst so weit wie möglich zur Finanzierung des Austausches beiträgt. Mit Auslands-BAföG für Schüler*innen und Eigeninitiative der Schüler*innen ist das Austauschprogramm für die meisten Familien gut finanzierbar. Sollte dies nicht der Fall sein, empfehlen wir die Wahl eines preisgünstigeren Austauschlandes. Für viele Länder bieten externe Förderer und Stiftungen auch gesonderte Stipendien an.
Selbst Gastfamilie werden
Wir freuen uns sehr, wenn Familien eine*n Austauschschüler*in von YFU bei sich aufnehmen. Selbstverständlich berücksichtigen wir beim Ermitteln des verfügbaren Einkommens auch die Lebenshaltungskosten der zusätzlich im Haushalt lebenden Person.
Welche Verantwortung habe ich als Stipendiat*in?
Alle unsere Teilnehmenden sind dazu aufgerufen, sich für Toleranz und eine weltoffene Gesellschaft einzusetzen. Als Stipendiat*in hast du aber noch etwas mehr Verantwortung: Wir erwarten von unseren Stipendiat*innen, dass sie in ihrem Umfeld (Schule, Freundeskreis, Sportverein, Kirche usw.) von ihrem YFU-Austausch sowie ihrem Stipendium erzählen. Außerdem freuen wir uns, wenn du uns nach deinem Austausch einen Erfahrungsbericht über deine Erlebnisse und einige Fotos schickst. Wir veröffentlichen den Bericht und die Fotos dann ggf. auf unserer Website, in unseren Printpublikationen oder auf unseren Social Media Kanälen.
Sonderstipendien
Für bestimmte Austauschländer oder Schülergruppen
Neben den oben beschriebenen YFU-Teilstipendien kannst du auch Sonderstipendien beantragen. Denn viele Unternehmen, Stiftungen und öffentliche Förderer unterstützen uns mit eigenen Stipendienprogrammen. Diese Sonderstipendien sind zum Großteil auf bestimmte Gastländer oder Schülergruppen zugeschnitten.Die Chancen auf ein solches Stipendium sind daher meist besonders gut.
Du kannst dich parallel um mehrere Sonderstipendien bewerben bzw. sowohl ein Sonderstipendium als auch ein reguläres YFU-Teilstipendium beantragen.
Um die Finanzierung eines Austauschjahres zusammen mit dem Auslands-BAföG für Schüler*innen zu gewährleisten, gibt es eine Zweckbestimmung für YFU-Stipendien, die du hier einsehen kannst.
Weitere Fördermöglichkeiten
Was du sonst noch tun kannst
Neben den oben genannten Stipendien gibt es weitere Fördermöglichkeiten, die du zur Finanzierung deines Austausches nutzen kannst:
Auslands-BAföG für Schüler*innen
Eine weitere Fördermöglichkeit ist das Auslands-BAföG für Schüler*innen. Es wird vom Staat gezahlt und muss (im Gegensatz zum Studierenden-BAföG) nicht zurückgezahlt werden. Jugendliche aus Hamburg können außerdem eine finanzielle Förderung bei der Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg beantragen.
Mehr Infos zum Auslands-BAföG für Schüler*innen
Über das Auslands-BAföG für Schüler*innen gibt es umfangreiche Fördermöglichkeiten für ein Austauschprogramm. Der Höchstsatz liegt derzeit bei 732 Euro monatlich (bei 10 Monaten Austauschaufenthalt außerhalb von Europa; innerhalb von Europa bei 682 Euro monatlich). Im Gegensatz zum Studierenden-BAföG muss das BAföG für Schüler*innen nicht anteilig zurückgezahlt werden.
Die Höhe des BAföGs wird anhand der finanziellen Situation der Familie ermittelt. Die Kosten des jeweiligen Austauschprogramms sind dabei unerheblich. Für Jugendliche, deren Familien sehr geringe finanzielle Möglichkeiten haben, kann es also ratsam sein, sich für eines der günstigeren YFU-Austauschländer zu entscheiden.
Wer erhält BAföG?
Die meisten Jugendlichen sind BAföG-berechtigt, es gibt allerdings einige Ausnahmen. Derzeit erhalten folgende Schüler*innen kein Auslands-BAföG:
Schüler*innen, die bei 13 Schuljahren schon nach der 9. Klasse ins Ausland gehen. Für eine Förderung muss das Austauschjahr in den letzten drei Schuljahren vor dem Abitur stattfinden. Ob die Klasse dabei wiederholt wird oder nicht, ist unerheblich.
Realschüler*innen, die das Austauschjahr nach ihrem Abschluss absolvieren und für keine weiterführende allgemeinbildende Schule angemeldet sind. Wenn eine Anmeldung für ein Gymnasium, eine Gesamtschule mit gymnasialem Zweig oder eine Fachoberschule vorliegt, ist es in der Regel möglich, BAföG zu erhalten.
Hauptschüler*innen
Weitere Informationen und eine Hilfestellung zum BAföG-Antrag findest du auf unserem Infoblatt.
Achtung: Alle Angaben sind ohne Gewähr! Für verbindliche Auskünfte und Beratung zum BAföG kontaktiere bitte das zuständige BAföG-Amt.
Wo beantrage ich das BAföG?
Je nach Gastland sind unterschiedliche BAföG-Stellen für die Bearbeitung des Antrags zuständig. Alle Kontaktdaten sowie weitere Informationen gibt es unter www.bafoeg.de.
Eigeninitiative
Natürlich kannst du auch Geld durch Schülerjobs verdienen oder dich bei Stiftungen und Unternehmen in deiner Region nach individuellen Fördermöglichkeiten erkundigen.
Individuelle Ratenzahlung
Der YFU-Programmbeitrag wird in der Regel in drei Raten bis zur Abreise gezahlt. Sollte dies für deine Familie nicht machbar sein, ist es möglich, individuelle Ratenzahlungen über einen längeren Zeitraum zu vereinbaren. Wir kommen dir und deiner Familie hierbei gern euren Möglichkeiten entsprechend entgegen.
Beispielrechnungen
Beispiele, wie ein Austauschjahr oder -halbjahr finanzierbar ist, findest du hier - anhand verschiedener Gastländer, Familienkonstellationen und Einkommensverhältnisse.